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Meister-BAföG wird erhöht


Prinzipiell besteht die Förderung zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Darlehen. Die Verbesserungen umfassen zunächst höhere Fördersätze. Die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen auf 235 Euro im Monat an. Weiterhin wird der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende auf 130 Euro monatlich erhöht. Die Anteile der Zuschüsse, Vermögensfreibeträge, Beiträge für Seminar- und Prüfungskosten sowie für das “Meisterstück” werden angehoben. Zudem werden den Geförderten bei Bestehen der Abschlussprüfung künftig 30 Prozent des Restdarlehens für Seminar- und Prüfungskosten erlassen.

Besonders für Studienabbrecher bietet das neue Gesetz eine große Motivation.

So werden Studienabbrecher nicht als Versager gesehen, sondern als potenzielle Fachkräfte. Eine Umorientierung hin zur beruflichen Ausbildung eröffnet Ihnen neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Daher ist deren Förderung besonders bedeutend. „Mir ist wichtig, dass wir nicht nur die akademische, sondern auch die duale Ausbildung intensiv fördern”, so Wanka. Der Gesetzesentwurf zum Ausbau des Meister-BAföGs wurde im Januar 2016 verabschiedet. Die Erhöhung der Fördersätze tritt am 1. August 2016 in Kraft.

Mache dir also schon vorher Gedanken, ob dein Traumberuf entsprechend gefördert wird.

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